Als UV-Strahlung wird elektromagnetische Strahlung mit Wellenlängen kürzer als 380 nm bezeichnet. Historisch wurden die einzelnen Bereich nach ihrem Vorkommen eingeteilt, was durch die Absorption in bestimmten Materialien begrenzt wird. Die Grenzen werden je nach Fachbereich und Anwendung anders gesetzt, diese Aufstellung orientiert sich an DIN 5031.
Strahlung unterhalb von 100 nm wird im Weltall absorbiert, da bei dieser Wellenlänge das Seriengrenzkontinuum von Wasserstoff liegt, mit dem das Weltall mit sehr geringem Druck gefüllt ist. Unterhalb von 100 nm spricht man von Röntgenstrahlung
100 nm - 200 nm: Vakuum-UV (VUV)
Strahlung mit Wellenlängen kleiner als 200 nm wird von Luft von Stickstoff und Sauerstoff absorbiert.
200 nm - 280 nm: UV-C
Strahlung unterhalb von 280 nm wird von Ozon absorbiert, kann daher die Erdatmosphäre nicht erreichen.
280 nm - 315 nm: UV-B
Bei Strahlung der Wellenlänge kleiner als 315 nm nahm man in den 1930er Jahren die Grenze für die Schädigung von DNA an. Neuere Erkenntnisse zeigen, dass die Grenze eher bei 320 nm festzusetzen sei, was insbesondere in den USA auch so gehandhabt wird.
315 nm - 380 nm: UV-A
Oberhalb von 380 nm beginnt nach DIN der Strahlungsbereich den das menschliche Auge wahrnehmen kann, und der als Licht bezeichnet wird.